Und auch immer daran denken: Wer anderen eine Grube grÀbt, brauch ab 1,5m³ Aushub eine Baugenehmigung
ich_iel
Die offizielle Zweigstelle von ich_iel im Fediversum.
Alle Pfosten mĂŒssen den Titel 'ich_iel' haben, der Unterstrich darf durch ein beliebiges Symbol oder Bildschriftzeichen ersetzt werden. Ihr dĂŒrft euch frei entfalten!
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ich_iel ist kein kantiges Maimai-Brett. Meta-BeitrĂ€ge, insbesondere ĂŒber gelöschte oder gesperrte BeitrĂ€ge, sind nicht erlaubt.
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Alle Pfosten auf ich_iel mĂŒssen humorvoll gestaltet sein. Humor ist subjektiv, aber ein Pfosten muss zumindest einen humoristischen Anspruch haben. Die AtmosphĂ€re auf ich_iel soll humorvoll und locker gehalten werden.
9. Keine Polemik, keine KöderbeitrÀge, keine Falschmeldungen
BeitrĂ€ge, die wegen Polemik negativ auffallen, sind nicht gestattet. Desweiteren sind Pfosten nicht gestattet, die primĂ€r Empörung, Aufregung, Wut o.Ă. ĂŒber ein (insbesonders, aber nicht nur) politisches Thema hervorrufen sollen. Die Verbreitung von Falschmeldungen ist bei uns nicht erlaubt.

Bitte beachtet auch die Regeln von Feddit.org
Das wĂŒrde dann auch jedes Grab betreffen, falls es dafĂŒr keine Ausnahme vom Gesetz gibt.
Und ist Baurecht nicht eh in Landesverantwortung?
Du hast doch nicht jetzt ernsthaft einen Anspruch an die Richtigkeit dieser Aussage xD
Heiâ HeiĂtâ heiĂt dasâ hast du etwa gelogen?

Wenn ĂŒberhaupt nur mit völliger Sicherheit Dinge bahuptet, von denen ich keine Ahnung habe.
Ey, das mache ich! Das ist mein Ding!
Ich hab's nachgeprĂŒft, ja, stimmt alles, allerdings garantiert der §909 BGB nur dass durch die Grube die du grĂ€bst nicht die strukturelle IntegritĂ€t des NachbargrundstĂŒcks gefĂ€hrdet sein darf, d.h. dessen Haus darf nicht einstĂŒrzen wegen Erdrutsch oder so.
Ja, die Vorschriften rund um § 909 BGB stammen aus dem Sachenrecht und dienen dazu Eigentum und Besitz und deren Grenzen und Pflichten untereinander und Dritten gegenĂŒber zu beschreiben.
Transparenter Hintergrund, sehr freundlich.
Baurecht ist ein Mischmach. Die Landesbauordnung ist Landesrecht ja, aber das BauGB und die BauNVO sind Bundesrecht.
Friedhöfe sind vermutlich stÀdtebaulich durch entsprechende Regelung im BPlan ausgenommen von der Regelung.
Wer andern eine Grube grÀbt, hat ein GrubengrabgerÀt.
Danke.
§ 823 I Var.4 BGB sowie § 823 II BGB i.V.m. verschiedensten Schutznormen bspw. § 9 DGUV.
So viel PrĂ€zision beim zitieren von Gesetzen muss schon sein, besonders bei §§ wie § 823 BGB der in Absatz bereits 5 geschriebene Varianten (in sonstige verstecken sich nochmal einige ungeschriebene) und mit Absatz in Verbindung mit Schutzgesetzen unbeschrĂ€nkt viele Möglichkeiten der SchadenersatzansprĂŒche enthĂ€lt. So wird das sonst nichts mit dem Jura-Studium.
Ich studiere kein Jura und bin da auch froh drĂŒber.
Weise Entscheidung, ich wĂŒrde es auch niemandem raten.
ZĂ€hlt das als Rechtsberatung?
Rechtsabratung
Kommt Zeit kommt Rad. Oder so
Wer anderen eine Grube grÀbt,
hat ein GrubengrabgerÀt.
Ăndere meinen Verstand.
Mit GrubengrabgerÀt ist das Graben einer Grube jedenfalls einfacher und geht deutlich schneller.
Es gibt auch UniversalgrabgerĂ€te, die nicht fĂŒr Gruben spezialisiert sind, aber trotzdem fĂŒr Gruben angewendet werden können

Wird bei Gruben gerne vergessen: DGUV Vorschrift 38 §9 Absatz 1: Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1,00 m.

kann bestÀtigen
Frau Richterin meine Nachbarin hat eine 300 mÂł Grube gegraben und mein Haus ist jetzt hineingefallen.
Ist doch viel geiler in so 'ner Grube zu wohnen. Ich sehe hier keine Vertiefung zu ihrem Nachteil. Auf wiedersehen
Wollte die Nachbarin etwa ihr Auto vergraben??
Wer anderen eine Grube grÀbt hat keine Ahnung von deutschen Sprichwörtern.