Wirkt auf mich juristisch sauber (ich bin aber auch noch nicht fertig mit dem Studium). Beachte aber, dass die nächsten Schritte dich vor ein AG bringen werden. Und wenn du dir einen Unterlassungsanspruch schon sichern lässt, dann mach gleich einen strafbewährten daraus, dann bekommst du im Fall der Zuwiderhandlung gleich Geld.
DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Diese Art von Almantum gefällt mir. Weiter so!
Da hilft eine Übermittlungssperre beim Melderegister.
Was viele nicht wissen: Bestimmte Zielgruppen wie Parteien, Religionsgesellschaften, die Bundeswehr aber auch Adressbuchverlage haben das Recht, diese Daten beim Melderegister anzufragen. Gegen diese Anfragen kann gemäß § 50 Abs. 5 und § 36 Bundesmeldegesetz bei der zuständigen Meldebehörde eine Übermittlungssperre beantragt werden. Eine einmal eingerichtete Übermittlungssperre gilt in der Regel unbefristet.
Das wird wenig bringen, weil solche Werbung einfach in jeden Briefkasten in einem Gebiet eingeworfen werden. Dafür braucht man keine Adressdaten.
Das Risiko sinkt aber.
Was meint ihr? Wird das helfen? Ist es juristisch sauber?
Das kommt ganz drauf an, ob du es ordnungsgemäß laminiert hast.
AfD und CDU schicken bei mir auch zuverlässig Leute zum Einwerfen, die entweder nicht lesen können oder für die Regeln nicht gelten
"Sehr geehrt" schon mal gar nicht. An diesen Menschen ist nichts ehrernwertes. Ein schlichtes "guten Tag" reicht.
Mit dem Ihnen gebührenden Respekt,
Und nur...
"Damen und Herren,"
als "Gruß"formel.
Will man wirklich, dass deren Tag "gut" ist?
"Hallo." Ne, immernoch zu freundlich.
*Grunzlaut*
Ja, find ich schon. Ich wünsche grundsätzlich niemandem schlechtes. Ich wünsche ihnen Ruhe vor dem Stress der Politik, ein friedliches und zufriedenes Leben ohne die permanente Misere tiefsitzender Menschenfeindlichkeit, systembedingte Sorgen um ihre Zukunft oder unersättliche Raffsucht. Das wäre doch schließlich ein Gewinn für alle: lieber haben sie es unverdient gut, wenn es der Rest von uns dafür auch gut hat, als dass es ihnen schlecht geht, nur damit wir auch leiden.
Im hypothetischen Fall, dass das doch mal vor Gericht landet, würde ich auch lieber nicht als patziges, trotziges Kind rüberkommen. Klar sollten Richter das Recht und nicht den Ton beurteilen, aber ich hab schon öfters die Empfehlung gelesen, dass sie einen gewissen Grundrespekt doch eher schätzen. Deshalb wäre ich doch im (formellen) Schriftverkehr lieber anständig.
Die Wut und Verachtung heb ich mir dann für mündliche oder informelle Meinungsäußerungen wie Online-Kommentare auf: sollen diese Parasiten doch alle in irgendeinem Loch der Irrelevanz versinken und uns ihren geistigen Giftmüll ersparen.
Das wird denen am Arsch vorbeigehen. Spar die die Zeit und Mühe und schmeiß den Schund einfach in die Tonne. Oder stecke es denen in den eigenen Briefkasten.
aber brennend in deren Briefkasten
Gerollt in einer Flasche
Als Konservierungsmittel Benzin mit Styropor mischen und einfüllen
Mit freundlichen Grüßen
Ich empfehle "Hochachtungsvoll" oder "Mit vorzüglicher Hochachtung".
Erinnert mich immer an "Hochachtungsvoll, Mafalda Hopfkirch, Abteilung für unbefugte Zauberei"
Ich glaube juristisch hast Du wenig in der Hand solange die Menge der Werbung nicht exzessiv ist und die Inhalte selbst nicht z.B. verfassungswidrig. Daran ändert auch deine explizite Aufforderung nichts, solange die Wahlwerbung adresslos, also nicht speziell an dich adressiert ist.
Edit: Da habe ich mich wohl geirrt: https://discuss.tchncs.de/comment/23984982
Du hast juristisch Möglichkeiten.
Ich halte es für unwahrscheinlich dass das UWG auch Wahlwerbung betrifft.
Damit liegst du aber daneben:
Wie ich die Lage lese, ist sogar genau adresslose Werbung untersagt, wenn ein "keine Werbung" Schild vorhanden ist.